Glossar
Agrarrecht
Das Agrarrecht regelt Sondervorschriften für Landwirte. Dabei geht es insbesondere um Eigentumsfragen wie das Erbrecht nach der Höfeordnung, sowie das Pachtrecht. Hinzu kommen Themen wie Flurbereinigungsverfahren, die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber auch die Agrarförderung.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Aufgrund ihrer „strukturellen Unterlegenheit“ genießen die Arbeitnehmer einen „besonderen Schutz“. Themen des Arbeitsrechts sind u.a. Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Teilzeit, Kündigungsschutz, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Arbeitsschutz, Arbeitszeugnis, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindungen, Kurzarbeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt, wer das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Zum Erbe zählen neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten. Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen, ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge. Weitere Themen sind etwa die Testamentsvollstreckung, die Erbschaftssteuer aber auch die Erbunwürdigkeit.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt alle Rechtsfragen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht sowie Kindschaftsrecht und Adoptionsrecht. Außerdem geht es im Familienrecht um Fälle von Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung.
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht regelt alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben und betrifft somit alle, die Immobilien bauen, vermitteln, kaufen oder verkaufen. Themen sind etwa Grundbuch, Kaufvertrag oder Energieausweis. Zum Immobilienrecht zählen u.a. Vorschriften im Beurkundungsgesetz, der Grundbuchordnung, dem Erbbaurecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht oder im Wohnungseigentumsgesetz.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Hierzu zählen u.a. die Themen Mietvertrag, Kaution, Mietzahlung, Betriebskostenabrechnung, Mietminderung und Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen sowie Kündigung und Auszug.
Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt alle Arten der Absicherung sozialer Risiken etwa durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter oder Tod. Es geht also um gesetzliche Ansprüche des Einzelnen gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung usw.) auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Behandlung) bzw. auf Geldleistungen (z.B. Grundsicherung oder Rente).
Steuerrecht
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Hierbei kommen zahlreiche einzelne Gesetze für die unterschiedlichen Steuerarten zur Anwendung: Einkommensteuer, Lohnstreuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kirchensteuer, Abgeltungssteuer, Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer usw.
Strafrecht
Das Strafrecht regelt die Verfolgung und Bestrafung von (schweren) Straftaten und soll vor allem dem Schutz der Allgemeinheit dienen (etwa Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates). Das Strafrecht sieht für verurteilte Täter Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen vor.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht regelt u.a. die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrverbote), die Verhängung von Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern und den möglichen Einspruch dagegen, sowie Schadenersatzansprüche Geschädigter, also Unfallabwicklungen. Weitere Themen sind zu dichtes Auffahren, zu schnelles Fahren, das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, Unfall und Unfallflucht, Schmerzensgeldansprüche uvm.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Versicherten und Versicherungsunternehmen. Hierzu zählen insbesondere die Themen Versicherungsvertrag, Beitragspflicht und Schadensregulierung, sowie die Bereiche Lebensversicherung, Hausratversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung uvm.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht regelt den Abschluss von Verträgen und die Vertragsabwicklung, aber auch deren Durchsetzung, Vertragsverletzungen und die Kündigung von Verträgen. Der häufigste Vertrag ist der Kaufvertrag, darüber hinaus gibt es u.a. den Arbeitsvertrag, Bauvertrag, Grundstückskaufvertrag, Kreditvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder Versicherungsvertrag.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Eigentumsverhältnisse an einzelnen Eigentumswohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Hierzu zählt auch der Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Treppenhaus, Zentralheizung, Außenanlagen, Grundstück). Weitere Themen sind die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Verwaltung des gemeinsamen Wohnungseigentums.
Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt das Rechtsverhältnis der Bürger untereinander, insbesondere vertragliche Beziehungen und Schadensersatzansprüche. Danach ist es Privatpersonen grundsätzlich gestattet, mit anderen Personen in eine Rechtsbeziehung zu treten bzw. auf diese zu verzichten. Das Zivilrecht (auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht) steht neben dem Öffentlichen Recht (einschließlich des Strafrechts).
Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe seinem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu dessen Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann er jeden parteilich beraten oder vertreten. Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert. Jeder kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig.
Fachanwalt
Der Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt. Als Nachweis der theoretischen Erfahrung werden in der Regel die Teilnahme an einem mehrwöchigen Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen mit mehrstündigen Klausuren gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig, von denen ein bestimmter Anteil das gerichtliche Verfahren erreicht haben muss.
Notar
Der Notar hat die Aufgabe, Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vorzunehmen. Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung und Durchführung von Grundstückskaufverträgen, der Entwurf und die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen sowie Firmengründungen (GmbH, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft usw.). Dabei ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen einer Partei vertritt. Der Notar wird insbesondere in den Bereichen Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht tätig.